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Haushaltstätigkeiten: Essen zubereiten, bügeln, Wäsche waschen und aufhängen, staubsaugen, Boden reinigen, staubwischen, Spülmaschine ausräumen.
Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege mit Pflegegrad 1-5 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser Entlastungsbetrag kann für Leistungen der Betreuung jeden Monat in Anspruch genommen werden.
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, können wir im Rahmen
von verschiedenen Dienstleistungen die Arbeiten übernehmen. Die Pflegekasse übernimmt dabei die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Der Leistungsbetrag von 1612,- Euro kann dabei um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2 418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.
Wir helfen Ihnen dabei, für Ihre Situation das bestmögliche an Pflegegraden, Ermäßigungen sowie Zuschüssen zu beantragen. Dabei stehen wir Ihnen von der Analyse bis hin zu den damit verbundenen und benötigten der Anträge zur Seite.
Wir bieten mehr als nur einen Job - wir bieten eine Aufgabe mit Erfüllung und guter Bezahlung
Wir als Arbeitgeber
Pflege bedeutet Nähe und Vertrauen. So wollen wir als Arbeitgeber auch sein: Nah und vertrauenswürdig bei der Führung und im Umgang mit unseren Mitarbeiter*innen
Vorteile für Sie
Wir pflegen ein offenes und gutes sowie vertrauensvolles Betriebsklima mit viel Verständnis. Auch ist uns neben einer guten Bezahlung eine gesunde Work-Life-Balance bei unserem Mitarbeiter*innen wichtig, weil wir die Belastungen im Joballtag sehr gut kennen.
Pflegefachassistent
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Pflegefachkraft
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